Die niederländische Rechtsprechung zur Haftung des Frachtführers nach der Internationalen Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR) ist deutlich milder als die deutsche. Folglich haben die Frachtführer bei Verträgen, die Bezüge zu diesen beiden Ländern aufweisen, ein großes Interesse daran, den Prozess in den Niederlanden zu führen, und klagen daher teilweise vor niederländischen Gerichten auf die Feststellung, nicht zu haften, um auf diese Weise der Leistungsklage des Geschädigten in Deutschland zuvorzukommen. Da die deutschen Gerichte den Vorrang einer solchen negativen Feststellungsklage jedoch nicht anerkennen, können widersprüchliche Entscheidungen ergehen, was wiederum zu Schwierigkeiten bei der Vollstreckung führt. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dieser rechtlichen Problematik und geht dabei auch auf verschiedene aktuelle Verfahren und auf die Möglichkeit einer Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein.
Europäische Lösung der deutsch-niederländischen Kontroverse in der CMR-Interpretation?
Präjudizielle Fragen des höchsten niederländischen Berufungsgerichts (Hoge Raad) an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) bezüglich des Quartetts Zuständigkeit, Anhängigkeit, Anerkennung und Vollstreckung.
Transportrecht ; 32 , 5 ; 189-199
2009-01-01
11 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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