Das Kündigungsschutzgesetz legt fest, wann eine Massenentlassung z. B. gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und dem Betriebsrat Informationspflichten auslöst. Nicht ausdrücklich geregelt ist hingegen, unter welchen Voraussetzungen das Bevorstehen von Entlassungen bei einer börsennotierten Gesellschaft eine Insiderinformation darstellt, die als Ad-hoc-Meldung veröffentlicht werden muss. Dies hängt maßgeblich davon ab, ob die Entlassungen geeignet sind, den Aktienkurs des Unternehmens erheblich zu beeinflussen. Daher spielen z. B. die Aufwendungen für etwaige Sozialpläne, aber auch die Positionen der betroffenen Arbeitnehmer eine Rolle.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Die ad-hoc-pflichtige Massenentlassung


    Beteiligte:
    Forst, Gerrit (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 62 , 12 ; 607-609


    Erscheinungsdatum :

    2009-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch