Das Kündigungsschutzgesetz legt fest, wann eine Massenentlassung z. B. gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und dem Betriebsrat Informationspflichten auslöst. Nicht ausdrücklich geregelt ist hingegen, unter welchen Voraussetzungen das Bevorstehen von Entlassungen bei einer börsennotierten Gesellschaft eine Insiderinformation darstellt, die als Ad-hoc-Meldung veröffentlicht werden muss. Dies hängt maßgeblich davon ab, ob die Entlassungen geeignet sind, den Aktienkurs des Unternehmens erheblich zu beeinflussen. Daher spielen z. B. die Aufwendungen für etwaige Sozialpläne, aber auch die Positionen der betroffenen Arbeitnehmer eine Rolle.
Die ad-hoc-pflichtige Massenentlassung
Der Betrieb ; 62 , 12 ; 607-609
2009-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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