Auf das im Rahmen eines Versicherungsvertrags gezahlte Entgelt ist eine Versicherungsteuer in Höhe von 19 % zu entrichten. Dabei ist zu beachten, dass auch Bürgschaften und sonstige Garantien (z. B. die Garantie eines Unternehmens, den Kunden bei Diebstahl der gemieteten Maschine Ersatz zu leisten) versicherungsteuerpflichtige Geschäfte darstellen können, wenn sie in einer Vielzahl von Fällen und gegen Entgelt gewährt werden. Der vorliegende Beitrag geht auf die Abgrenzung zwischen Versicherungsverträgen und versicherungsteuerfreien Garantien ein und gibt praktische Hinweise für die Gestaltung entsprechender Vereinbarungen.
Zur Versicherungsteuerpflicht von Bürgschaften und Garantien
Der Betrieb ; 62 , 8 ; 363-366
2009-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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