Befindet sich ein Unternehmen in der Krise, so kann es für seine Gläubiger unter Umständen sinnvoll sein, auf Forderungen zu verzichten, um den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zu verhindern. Zivilrechtlich wird dazu in der Regel ein Erlassvertrag mit einer Besserungsabrede verbunden, was bedeutet, dass die Forderung wieder auflebt, wenn die Sanierung Erfolge zeigt. Der vorliegende Beitrag erläutert, wie sich diese Maßnahme in der Handelsbilanz niederschlägt und welche steuerlichen Auswirkungen sie hat. Insoweit besteht das Problem, dass der Forderungsverzicht den Gewinn und damit die Steuerlast des Unternehmens erhöht, was die Sanierung gefährden kann. Ein Absehen von der Besteuerung des Sanierungsgewinns ist jedoch derzeit nur auf der Grundlage des Sanierungserlasses von 2003 möglich, zu dem in letzter Zeit widersprüchliche Gerichtsentscheidungen ergangen sind.
Der Forderungsverzicht als Sanierungsmaßnahme
Der Betrieb ; 62 , 21 ; 1094-1097
2009-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Ortskern Vilsen" : Abschlussbericht
GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 2006
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