Das 2001 unterzeichnete Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI) soll einen einheitlichen Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Frachtverträge schaffen und enthält z. B. Bestimmungen zu den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien und zur Haftung des Frachtführers für Verlust oder Beschädigung der Güter und für die Nichteinhaltung der Lieferfrist. Der vorliegende Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen des Übereinkommens vor und gibt sodann einen Überblick über den Stand der Umsetzung in verschiedenen Binnenschifffahrtsstaaten. So ist die CMNI z. B. in Ungarn bereits am 1. April 2005, also nach ihrer Ratifizierung durch die ersten fünf Vertragsstaaten, in Kraft getreten und auch auf die innerstaatliche Güterbeförderung erstreckt worden. In Deutschland hingegen gilt sie erst seit dem 1. November 2007 und nur für grenzüberschreitende Transporte.
Implementation des Budapester Übereinkommens über den Vertrag für die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI)
Transportrecht ; 32 , 4 ; 145-149
2009-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Haftungsfragen im Budapester Binnenschifffahrtsübereinkommen (CMNI)
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