Diskutiert wird die Frage, ob der Führer einer gleisfahrbaren Baumaschine auch dann einer Erlaubnis bedarf (Führerschein und Beiblatt), wenn das befahrene Gleis zum Baugleis erklärt wurde. Die VDV-Schrift 753 erfasst grundsätzlich alle Schienenwege eines öffentlichen Betreibers der Schienenwege, auch die zum Baugleis erklärten Schienenwege. Nicht erfasst werden die zum Baugleis erklärten Schienenwege in Serviceeinrichtungen, da die VDV-Schrift 753 hier insgesamt keine Anwendung findet. Ein zum Baugleis erklärter Schienenweg ist durchaus vergleichbar mit Schienenwege in Serviceeinrichtungen. Spielt der Status der Schieneweges aber eine Rolle? Nach Argumentationen Für und Wider, Verwirrungen und unerwünschte Fälle in der Praxis haben sich die Eisenbahnaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder für eine restriktive Handhabung ausgesprochen: Der Führer einer gleisfahrbaren Baumaschine müsse auch dann die nach der Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen, wenn das befahrene Gleis zum Baugleis erklärt wurde. Die Erklärung zum Baugleis beseitige nicht den Charakter des Schienenweges als öffentliche Eisenbahninfrastruktur.


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    Titel :

    Fahren im Baugleis - nur mit Führerschein?


    Untertitel :

    Zur Reichweite der VDV-Schrift 753 "Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie"


    Weitere Titelangaben:

    Driving on track under repair - only with a licence?



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2009-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch