Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in einem Bescheid vom 30.12.2008 die DB Netz AG dazu verpflichtet, ab dem kommenden Fahrplanwechsel am 12. Dezember wieder ein "Anreizsystem zur Verringerung von Störungen und zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Schienennetzes" anzuwenden. Das am 10.12.2006 von der DB Netz AG in Kraft gesetzte Anreizsystem war nach Beanstandungen durch die BNetzA und durch ein Verwaltungsgerichtsurteil im Juli 2007 ausgesetzt worden. Nun bemängelt die BNetzA, dass derzeit überhaupt kein Anreiz zur Leistungsverbesserung mehr besteht, was die gesetzlichen Vorschriften verletzt.
Verspätungen sollen von Dezember an Geld kosten
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 63 , 1/2 ; 2
2009-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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