Da das Gesetz den Logistikvertrag als solchen nicht kennt, ist im Streitfall ein Rückgriff auf die Regeln für andere Vertragstypen erforderlich. So kann z. B. die Verpackung der Güter für sich genommen als Werk- und die anschließende Beförderung als Speditionsvertrag bewertet werden. Sind aber beide Leistungen in einem Logistikvertrag zusammengefasst, ist bei einer Beschädigung der Ware zu klären, ob die Gewährleistungsansprüche des Werkvertrags- oder des Speditionsrechts gelten. Der vorliegende Beitrag stellt die Problematik dieser so genannten "gemischten Verträge" zunächst allgemein dar und erarbeitet sodann konkrete Lösungsmöglichkeiten für den Logistikbereich.
Rechtliche Handhabung typengemischter Verträge
Transportrecht ; 31 , 10 ; 374-380
2008-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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