Der Vorstandsvorsitzende des Energiekonzerns EnBW, der hochrangigen Regierungsvertretern für die Fußball-WM 2006 so genannte Hospitality-Einladungen in die Loge seines Unternehmens geschickt hatte, ist vom Vorwurf der Vorteilsgewährung im Sinne des § 333 Strafgesetzbuch (StGB) freigesprochen worden. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit den Urteilsgründen auseinander und prüft ergänzend, unter welchen Voraussetzungen Einladungen innerhalb der Privatwirtschaft den Tatbestand der Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) erfüllen. Auf dieser Grundlage werden schließlich konkrete Empfehlungen für den Umgang mit Hospitality-Einladungen gegeben.


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    Titel :

    Strafbarkeit von "Hospitality"-Einladungen zu großen Sportevents gem. §§ 331, 333 und § 229 StGB?


    Untertitel :

    Zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom 14.10.2008 - 1 StR 260/08, DB 2008 S. 2532


    Beteiligte:
    Hamacher, Karl (Autor:in) / Robak, Marku (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 61 , 50 ; 2747-2754


    Erscheinungsdatum :

    2008-01-01


    Format / Umfang :

    8 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch