Die Direktvergabe von SPNV-Leistungen ist in der am 3. Dezember 2009 in Kraft tretenden EU-Verordnung 1370/2007 neu geregelt. Zulässig ist eine Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 6 der Verordnung nur, wenn es das nationale Recht genehmigt. Eine Untersagung träte dann ein, wenn sich Eisenbahnverkehrsunternehmen für eine Ausschreibungspflicht auf die Grundrechte berufen könnten. Der Beitrag geht deshalb der Frage nach, ob das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG und der allgemeine Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG die öffentlichen Auftraggeber in ihrem Wahlrecht beschränken bzw. ob sich daraus eine solche Untersagung, wie oben beschrieben, ergibt.
Kein Grundrecht auf Ausschreibung im Schienenpersonennahverkehr
Direktvergabe bleibt nach nationalem Recht möglich
No basic right of competition in regional rail transport
Der Nahverkehr ; 26 , 11 ; 32-33
2008-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Schienenpersonennahverkehr, SPNV
SLUB | 2000
|Schienenpersonennahverkehr im Freistaat Sachsen
SLUB | 1998
|Regionaler Schienenpersonennahverkehr
IuD Bahn | 1998
|Vergabepflicht im Schienenpersonennahverkehr
Online Contents | 2005
|