Das im Oktober 2008 in Kraft getretene Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) ermöglicht den Finanzunternehmen Kapitalerhöhungen durch die Ausgabe von Aktien an den Finanzmarktstabilisierungsfonds. Dazu wurde so genanntes gesetzlich genehmigtes Kapital geschaffen, so dass der Vorstand bis zu einem bestimmten Betrag ohne Hauptversammlungsbeschluss neue Aktien ausgeben darf. Diese Regelung verstößt jedoch gegen die EU-Kapitalrichtlinie und ist daher nichtig. Daneben erleichtert das FMStG aber auch die Fassung von Kapitalerhöhungsbeschlüssen durch die Hauptversammlung, indem es zum Beispiel die Einberufungsfrist verkürzt.
Rekapitalisierung nach dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz - Die aktienrechtlichen Regelungen im Überblick
Der Betrieb ; 61 , 48 ; 2635-2641
2008-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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