Im Fachbeitrag wird die Freistellung der Beförderung gefährlicher Güter für eigene Zwecke von den Gefahrgutbeförderungsvorschriften betrachtet und auf den Unterschied zur gewerblichen Beförderung für Dritte verwiesen. Um Anwendungsfehler zu vermeiden, wird auf wichtige Textpassagen aus folgenden Vorschriften aufmerksam gemacht: ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn) und RSE (Durchführungsrichtlinie Straße/Eisenbahn). Anhand von Beispielen (ein Gefahrgut / mehrere Gefahrgüter) wird die Anwendung der Freistellung erläutert.
Freigestellt - oder auch nicht
Gefahrgut vorschriftenkonform
Sicherheitsingenieur ; 39 , 11 ; 30-31
2008-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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