Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) räumen den Arbeitgebern im Bereich der technischen Anlagensicherheit mehr Eigenverantwortung und Gestaltungsmöglichkeiten ein. Doch es gibt sowohl auf Seiten der Hersteller von Arbeitsmitteln (im Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG)) als auch auf Seiten der Arbeitgeber, die die Arbeitsmittel bereitstellen, einige Pflichten, die zu erfüllen sind. Der Beitrag gibt zunächst einen kurzen historischen Überblick über die Maschinensicherheit seit der industriellen Entwicklung bzw. in Deutschland vor 1980, beschreibt die Einführung einer Europäischen Maschinen-Richtlinie (MRL) in den 1990er Jahren und geht kurz auf die Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) ein. Vor allem werden aber die Pflichten der Hersteller von Arbeitsmitteln, die Bedeutung der Technischen Regeln und Normen sowie die Pflichten des Arbeitgebers bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und der Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung behandelt.
Sicherheit technischer Arbeitsmittel
Deine Bahn ; 36 , 12 ; 41-45
2008-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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