Steuerprozesse sind grundsätzlich öffentlich, doch steht dies nicht immer im Einklang mit dem Interesse der Beteiligten am Schutz ihrer Privatsphäre und ihres Steuergeheimnisses. Daher kann das Gericht die Öffentlichkeit unter bestimmten Voraussetzungen ausschließen, was insbesondere dann zu geschehen hat, wenn ein Verfahrensbeteiligter, der keine Finanzbehörde ist, einen entsprechenden Antrag stellt. Der vorliegende Beitrag stellt die Reichweite des Ausschlusses der Öffentlichkeit dar und problematisiert in diesem Zusammenhang auch das Akteneinsichtsrecht Dritter und die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen.
Der Grundsatz der Öffentlichkeit und deren Ausschluss im Steuerproze
Der Betrieb ; 61 , 37 ; 1994-2001
2008-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Steuerrecht , Entscheidung , Ausschluß , Information , Urteil , Verfahrensrecht , Gericht , Akten
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Aktuelle Fragen zum Grundsatz der Tarifeinheit
IuD Bahn | 2006
|IuD Bahn | 1995
|Rechtsverstoß durch Grundsatz der Nichtregulierung : "Lex Telekom"
Online Contents | 2010
|>> Es gilt der Grundsatz: Erhalt vor Ausbau <<
Online Contents | 2014