Nach Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber (AG) die Pflicht, die Möglichkeit zur Verwendung weniger gefährlicher Stoffe oder Verfahren zu prüfen und diese anzuwenden, soweit mehr als lediglich eine "geringe Gefährdung" nach §7 Abs.9 besteht. Mit dieser TRGS 600 (Technische Regel für Gefahrstoffe) soll der AG unterstützt werden, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu vermeiden sowie Gefahrstoffe durch nicht oder weniger gefährliche Stoffe, Zubereitungen oder Verfahren zu ersetzen. In der TRGS 600 werden grundsätzlich drei verschiedene Arten der Substitution unterschieden, der Ersatz, die Anpassung sowie Forschung und Entwicklung. Im Fachbeitrag werden der grundsätzlich Ablauf der Ersatzstoffprüfung, Wirkfaktoren, Eignung, Bewertung und Dokumentation des Substitutionsprozesses anhand des Wirkfaktorenmodells und des Spaltenmodells erläutert.
Die neue TRGS 600 "Substitution"
Gefahrstoffe ersetzen
Sicherheitsingenieur ; 39 , 8 ; 26-33
2008-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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