(Teil 1 in BahnPraxis E Nr. 2/2007, I0757334) Der Autor berichtet darüber, wie und in welchem Umfang Blitzschutzsysteme von einer Blitzschutz-Fachkraft geprüft und gewartet werden müssen. Grundlage zur Durchführung dieser Prüfungen sind z. B. Gesetze des Bundes, Bauordnungen der Länder oder Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer. Im Beitrag sind Auszüge aus der Richtlinie VdS 2010 der Sachversicherer "Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz" abgedruckt. Blitzschutzsysteme müssen bei der Errichtung, nach Veränderungen oder Reparaturen und periodisch geprüft werden, die technische Dokumentation auf Vollständigkeit und Einhaltung der Normen hin überprüft werden. Die Prüfungen werden in Form von Sichtprüfungen/Besichtigen oder durch Messungen umgesetzt, die Ergebnisse werden in einem Prüfbericht festgehalten. Wartungen sind Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustandes von technischen Mitteln eines Blitzschutzsystems und sie müssen anhand einer Prüfliste regelmäßig durchgeführt und dokumentiert werden. Für die Durchführung dieser Prüfungen und Wartungen bei den Infrastrukturbetreibern im DB Konzern gibt es im Regelwerk der DB AG die Richtlinie Ril 954.9105 "Gebäudeblitzschutz" und für die Ausbildung zur Blitzschutz-Fachkraft die Funktionsausbildung 046.2303; zur Blitzschutz-Fachkraft für Instandhaltung". Zu den Richtlinien im DB Konzern wird kurz berichtet.
VDE - Neue Normen und Bestimmungen
BahnPraxis E ; 1 ; 3-7
2008-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Prüfverfahren , Bauordnungsrecht , Blitzschutz , Prüfung , Bericht , Ausbildung , Wartungsdienst , Richtlinie , DB AG
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
British Library Online Contents | 2008
British Library Online Contents | 2010
British Library Online Contents | 2010
IuD Bahn | 1996
|British Library Online Contents | 2011