Die am 11. August 2006 getroffene Entscheidung 2006/920/EG der Europäischen Kommission über die technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) des Teilsystems "Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung" des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems verpflichtet durch Artikel 4 die Mitgliedstaaten der EU dazu, einen nationalen Umsetzungsplan für die TSI zu erstellen. In Deutschland muss aufgrund der Umsetzung der EU-Sicherheitsrichtlinie 2004/49/EG erstmals die Forderung nach einem Sicherheitsmanagement bei allen Eisenbahnunternehmen erfüllt werden. Das bedeutet konkret, dass die EIU erstmals eine Sicherheitsgenehmigung beantragen und die bestehenden Sicherheitsbescheinigungen nach RL 2001/14/EG der EVU erneuert werden müssen. Bis zum 01.01.2011 muss die Anpassung an die EU-Sicherheitsrichtlinie vollzogen sein. Der abgedruckte Text enthält die Rahmenbedingungen, die Prämissen, die Anforderungen an die Dokumentation laut TSI und den zeitlichen Ablauf für den deutschen Umsetzungplan. Ab 2011 tritt der Umsetzungsplan in die zweite Stufe ein, für diese Stufe sind die Anforderungen der TSI, der Zeitpunkt der Realisierung sowie Bemerkungen und Randbedingungen dazu tabellarisch als Anlage gegeben.


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    Titel :

    Deutscher Umsetzungsplan zur TSI "Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung" des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems vom 04 Juli 2008


    Untertitel :

    Nr. 114



    Erschienen in:

    Verkehrsblatt ; 62 , 16 ; 434-438


    Erscheinungsdatum :

    2008-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch