Vom 06.05.2008 bis zum 23.05.2008 fand vor dem Landgericht Osnabrück ein erster Strafprozess wegen dem Magnetschwebebahnunglück am 22.09.2006 in der Versuchsanlage Lathen im Emsland statt, das 23 Menschen das Leben kostete. Die Ermittlungen gegen den einen Fahrdienstleiter (FDL) wurden im Vorfeld eingestellt und das Verfahren gegen den anderen FDL wurde wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt, so dass der ehemalige Betriebsleiter (bis 30.06.2006) und der Betriebsleiter ab dem 01.07.2006 als Angeklagte verblieben. Beide wurden wegen Fahrlässigkeit zu Geldstrafen verurteilt; die Verteidigung hat Revision angekündigt. Eine wesentliche Rolle bei der Verurteilung spielte die fehlende Umsetzung der in der Betriebsgenehmigung verbindlich vorgeschriebenen elektronischen Fahrwegsperre bei Rangierarbeiten. Neben den juristischen Rahmenbedingen sowie einem Resümee beschreibt der Beitrag die Inhalte der sechs Verhandlungstage mit Kurzzusammenfassungen der zahlreichen Zeugenaussagen insbesondere zum Sicherheitskonzept sowie zu den existierenden Betriebsvorschriften und das abschließende Urteil.
Der Prozess um das Magnetschwebebahnunglück in Lathen
Mangelnde Aufmerksamkeit und schuldhaftes Unterlassen
Eisenbahn-Revue international ; 7 ; 363-370
2008-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Betriebsdaten und Versuchsergebnisse der Magnetbahn-Versuchsanlage Lathen (Teil 2)
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