Das Verwaltungsgericht Ansbach hat am 25. Mai 2007 entschieden, dass Pfeifsignale an technisch nicht gesicherten Bahnübergängen kein Lärm im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind. Die Kläger beantragten ein ordnungsbehördliches Vorgehen gegen die DB Netz AG, die für die Einhaltung der maßgeblichen Grenzwerte Sorge zu tragen hätte (im konkreten Fall waren die Pfeifgeräusche auf dem 250 m entfernt liegenden Grundstück mit über 80 dB(A) wahrzunehmen). In einem weiteren Streitfall versuchte die DB Netz AG, mehrere Grundstücke zu veräußern, die für den Betrieb einer Anschlussbahn mit mehreren Anschließern zwingend notwendig waren. Nach Beschluss des VG Hamburg mit Beschluss vom 30. Januar 2007 kann die DB Netz AG durch Veräußerung von Grundstücken den Betrieb einer Anschlussbahn (mit mehreren Anschließern) nicht verhindern. Weitere Rechtsstreitigkeiten befassten sich mit der Frage, ob das unverschuldete Verschütten von Kaffee in einem Großraumwagen der DB AG durch den Zugbegleiter in einem inneren und äußeren Zusammenhang mit dem Bahnbetrieb steht und ein Schadensersatzanspruch gerechtfertigt ist, sowie über Sachbeschädigung durch "Graffitikunst" und Haftung des EIU bei Hindernissen auf dem Gleis. Der Beitrag fasst die letzten Gerichtsurteilungen zusammen.


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    Titel :

    Wie urteilen die Gerichte?


    Untertitel :

    Recht der Bahnen



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2008-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch