Die Modellvorschriften der UNO für die Beförderung gefährlicher Güter sind völkerrechtlich gesehen nur Empfehlungen, die erst durch die Übernahme in internationale und europäische Regelwerke wie z. B. ICAO-TI, IMDG Code, ADR, RID oder ADN bzw. in nationales Recht verbindlich werden. Die schon lange geführte Diskussion um ein völkerrechtlich verbindliches Regelwerk steht weiterhin vor dem Problem, wie die regionalen Bedingungen für die einzelnen Verkehrsträger dabei berücksichtigt werden könnten. Realistischer erscheint ein weiterer Ausbau der harmonisierten europäischen Regelwerke ADR, RID, ADN und REACH. Für die Zukunft könnte das global harmonisierte System für Klassifizierung und Kennzeichnung von (gefährlichen) Chemikalien und Gütern (GHS) den Prozess einer weltweiten Angleichung von Vorschriften wesentlich voran bringen.
Das Welt-Übereinkommen bleibt eine Vision
Gefahrgutrecht
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 62 , 69/Beilage ; 6
2008-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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