Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gibt die 1. Ergänzung und Berichtigung zu den Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn -RSE- vom 29. Januar 2007 (Verkehrsblatt Nr. 5, 2007) bekannt. Neben verschiedenen Änderungen und Streichungen sind die Fassung der Anlage 11 "Prüfung und außerordentliche Prüfung von Rohrleitungen an Tanks zur Beförderung von Gasen der Klasse 2", der Anlage 18 "Erstellung der Tankcodes für spezielle Tanks bzw. Tanks nach den Übergangsvorschriften des ADR mit Festlegung der Verwendung" und die neue Anlage 19 "Muster für die Bestimmumg von Rangierbahnhöfen mit internen Notfallplänen gemäß Kapitel 1.11 RID" abgedruckt. In der Anlage 19 ist festgelegt, dass der Betreiber der Eisenbahninfrastruktur dafür Sorge zu tragen hat, dass für die Beförderung gefährlicher Güter in Rangierbahnhöfen interne Notfallpläne erstellt werden müssen. Um festzulegen, für welche Rangierbahnhöfe interne Notfallpläne erforderlich sind, wurde eine Liste von Kriterien, wie Anzahl der Güterwagen pro Jahr und Anzahl der Gefahrgutwagen pro Jahr , erstellt und in Anhang 19 zusammen mit einer Bewertungsmatrix aufgeführt.


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    Titel :

    Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) (GGVSE-Durchführungsrichtlinien)-RSE- 1. Ergänzung und Berichtigung


    Untertitel :

    Nr. 76



    Erschienen in:

    Verkehrsblatt ; 62 , 11 ; 322-330


    Erscheinungsdatum :

    2008-01-01


    Format / Umfang :

    9 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch