Ausgangspunkt ist die Verordnung der EU von Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. Dort ist u.a. die Haftung von Eisenbahnunternehmen für Verspätungen, verpasste Anschlüsse und Zugausfälle angesprochen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schienenpersonennahverkehr (BAG-SPNV) und die Region Hannover haben ein juristisches Gutachten erarbeiten lassen zur Klärung der Frage, ob nationale Regelungen einer Entschädigungspflicht schon bei geringeren Verspätungen greifen können. Das im Dezember 2007 vorgelegte Gutachten bejaht dies und bestätigt, dass die EU-Verordnung hierfür Gestaltungsfreiräume gebe. Am Beispiel Großraum-Verkehr Hannover (GVH), Nordhessischer Verkehrsverbund (NVV) und Nord-Ostsee-Bahn (NOB) werden in Praxis angewandte Entschädigungen beschrieben, die auf Kundengarantien basieren und dafür stehen, dass die EU-Regelung kein Hindernis für wirksame Fahrgastrechte ist.
Bei Pünktlichkeitsgarantien gibt es kein Limit für Mindestentschädigungen
Verkehr und Technik ; 61 , 4 ; 151-155
2008-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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