Angesichts der jüngsten Steuerskandale stellt sich die Frage, welche Steuern im Zusammenhang mit der Gründung einer ausländischen Familienstiftung überhaupt hinterzogen werden können. Grundsätzlich ist das Stiftungsrecht in Liechtenstein gar nicht so verschieden von dem deutschen Recht, doch bestehen dort (und in einigen anderen Ländern) Sonderregelungen für Familienstiftungen, die dem Stifter einen größeren Einfluss auf das Stiftungsvermögen belassen. Daher hängt es letztlich von der genauen Gestaltung ab, ob für die Übertragung des Vermögens auf die Stiftung Schenkungssteuer anfällt und ob die Zuwendungen an die Begünstigten ertragsteuerpflichtig sind.


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    Titel :

    Die Besteuerung ausländischer, insbesondere liechtensteinischer Familienstiftungen und ihrer Begünstigten in Deutschland


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 61 , 12 ; 603-607


    Erscheinungsdatum :

    2008-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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