Das Bilanz- und Abschlussprüfungsrecht wird durch den im November 2007 vorgestellten Entwurf des Bundesjustizministeriums für ein Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz umfassend geändert. Damit soll deutschen Unternehmen ein Bilanzrecht angeboten werden, das den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig ist, aber einen geringeren Aufwand erfordert. Gleichzeitig werden auf diese Weise zwei EU-Richtlinien in das deutsche Recht umgesetzt. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelungen, die z. B. im handelsrechtlichen Einzelabschluss sowohl die Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften als auch die Anhangangaben betreffen.
Zum Referentenentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG): Einführung und Überblick
Der Betrieb ; 61 , 7/Beilage 1 ; 4-6
2008-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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