Die allgemeine Schadensversicherung sieht vor, dass ein geschädigter Versicherungsnehmer Ersatz von seinem Versicherer erhält, der dann seinerseits Regress von dem Schädiger verlangt. Wird dem Versicherungsnehmer z. B. wegen einer Selbstbeteiligungsklausel nicht der ganze Schaden erstattet, kann er sich ergänzend direkt an den Schädiger halten. Reicht dessen Vermögen aber für einen vollen Schadenersatz nicht aus, so ist fraglich, ob er vorrangig an den Geschädigten oder an den Versicherer leisten muss. Der vorliegende Beitrag untersucht dieses Problem unter besonderer Berücksichtigung der Transportversicherung und stellt insoweit auch die englischen Regelungen dar.
Das Quotenvorrecht im deutschen und englischen Transportversicherungsrecht
Auswirkungen auf den Regress des Transportversicherer
Transportrecht ; 31 , 1 ; 1-15
2008-01-01
15 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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