Am 09.03.2007 trat die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), die zur Umsetzung der europäischen Arbeitsschutz-Richtlinie "Lärm" (2003/10/EG) in nationales Recht gehört, in Kraft. Im Beitrag wird erläutert, welche Veränderungen sich aus der neuen Verordnung für den Bereich "Lärm" ergeben. Aufgrund der Zusammenfassung von Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz in der LärmVibrationsArbSchV wird die bestehende UVV "Lärm" zurückgezogen. Wichtige Neuerungen durch die LärmVibrationsArbSchV sind die Absenkung des Grenzwertes für Lärm um 5 dB(A), die Berücksichtigung der tatsächlichen Dämmung des Gehörschutzes am Ohr des Beschäftigten und die Festlegung der maximal zulässige Lärmbelastung auf < 85 dB(A) bzw. 137 dB(C). Für die Praxis ergeben sich daraus Veränderungen, wie z. B. die Kennzeichnung von Lärmbereichen, die im Beitrag vorgestellt werden.
Die UVV "Lärm" verabschiedet sich leiser
EUKDialog ; 1 ; 20-21
2008-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Lärm , Lärmschutz , Verordnung , Schallschutz , Belastung , Gehörschutz , Schwingung , Arbeitsschutz , Grenzwert
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