Bei internationalen Luftfrachtsendungen kann im Schadensfall je nach Herkunftsland des Versenders ganz unterschiedliches Recht zum Tragen kommen. Das hängt davon ab, ob das jeweils nationale Recht greift oder ob internationale Abkommen wie das Warschauer Abkommen (WA) oder das Montrealer Übereinkommen (MÜ) ratifiziert wurden. Am Beispiel des rechtskräftigen Urteils des Oberlandesgerichtes Düsseldorf am 02.11.2006 (AZ: I 12 U 11/05) wegen einer vor der Zollabfertigung verschwundenen Luftfrachtsendung werden die Haftungsbedingungen nach deutschem Recht sowie taiwanischem Recht (Gesetz über die Schadensersatzleistung bei Schäden im Frachtverkehr der Luftfahrt - R.O.C.) und nach WA sowie MÜ erläutert.
Uneinheitliche Regelwerke
Luftfrachtrecht
Internationale Transport Zeitschrift ; 43-44 ; 38-39
2007-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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