Feuerschutzabschlüsse, das sind u. a. Feuerschutztüren, Feuerschutz-Klappen und -Rolltore, sollen vor Feuer schützen und Öffnungen in Brandwänden feuerbeständig schließen. Bauaufsichtlich müssen die Feuerschutzabschlüsse vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt) zugelassen werden. Der Einbau der Abschlüsse wird bei der Bauabnahme geprüft, wobei die Kennzeichnung als zugelassenes Produkt unabdingbar ist. Falls in der Praxis für bestimmte Wandöffnungen keine zugelassenen Feuerschutzabschlüsse auffindbar sind, rät der Autor zur Nachfrage beim Hersteller und beim DIBt. Bringt dies kein positives Ergebnis, so bleibt nur der Weg der "Zustimmung im Einzelfall". Dieser Weg wird anhand der in Hessen geltenden Landesbauordnung, die wie alle anderen Landesbauordnungen eine entsprechende Regelung dazu aus der Musterbauordnung übernommen hat, beispielhaft erläutert.


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    Titel :

    Praktikable Lösung


    Untertitel :

    Die "Zustimmung im Einzelfall"


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2007-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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