Der grenzüberschreitende Schienenverkehr wird in Europa im Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr - COTIF - geregelt. Um der Liberalisierung des Eisenbahnsektors Rechnung zu tragen, haben sich die Mitgliedsstaaten 1999 auf bedeutsame Änderungen geeinigt. Das revidierte Übereinkommen trat am 01. Juli 2006 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wurden die bisherigen Vorschriften für den internationalen Güterverkehr (PIM) durch Handbücher des Internationalen Eisenbahntransportkomitees (CIT) ersetzt. Zum 01. Januar 2007" erfolgte eine Änderung der Gefahrgutvorschriften. Gemäß der neu gefassten "Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)" muss der Beförderer sicherstellen, dass EIU zu jedem Zeitpunkt und uneingeschränkt über bestimmte gefahrgutrelevante Daten verfügen kann (für die Mitarbeiter der Railion Deutschland AG in die Richtlinie 60501 eingearbeitet). Der Beitrag stellt die wichtigsten Änderungen dar, die sich durch diese eisenbahn- und gefahrgutrechtlichen Aktualisierungen in der Praxis ergeben haben bzw. in der Umstellungsphase befinden.
Aktuelle Neuerungen in der Transportabwicklung
Lokrangierführer in der Praxi
BahnPraxi ; 5 ; 3-5
2007-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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