Die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen einander nahe stehenden Personen - seien es Verwandte oder verbundene Unternehmen - ist oft problematisch. Ein Beispiel hierfür ist der Fall, dass Eltern mit ihrem Kind einen Mietvertrag abschließen, um Werbungskosten geltend machen zu können. Obwohl es im Steuerrecht grundsätzlich allein darauf ankommt, dass das wirtschaftliche Ergebnis eines Rechtsgeschäfts tatsächlich eintritt, will die Rechtsprechung derartige Verträge nur berücksichtigen, wenn sie zivilrechtlich wirksam sind. Der Beitrag untersucht diese Frage genauer und befasst sich dabei auch mit zwei neueren Urteilen des Bundesfinanzhofs.
Irritationen über einen alten Rechtsgrundsatz - Verträge zwischen nahe stehenden Personen ohne zivilrechtliche Wirksamkeit?
Anmerkungen zum Nichtanwendungserlass vom 2.4.2007 - IV B 2 - S 2144/0 und zu den BFH-Urteilen vom 7.6.2006 - IX R 4/04 und vom 22.2.2007 - IX R 45/06
Der Betrieb ; 60 , 23 ; 1267-1270
2007-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Steuerrecht , Steuer , Rechtsprechung , Urteil , Vertrag , Zivilrecht
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