Bei der Berechnung der Entgelte für die Nutzung seines Stromnetzes kann der Netzbetreiber auch die kalkulatorische Gewerbesteuer als Kostenposition ansetzen. Dabei ist jedoch das Problem der "Insichabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer" zu berücksichtigen, das sich daraus ergibt, dass die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer (also der nach bestimmten Vorgaben errechnete Gewinn) ihrerseits um den Gewerbesteueraufwand verringert werden muss. Der Verfasser dieses Beitrags ist der Meinung, dass die von der Bundesnetzagentur im Zuge der Preisgenehmigungsverfahren angestellten Berechnungen insoweit fehlerhaft sind.
Berechnung der kalkulatorischen Gewerbesteuer im Rahmen der Netzentgeltkalkulation
Der Betrieb ; 60 , 11 ; 585-586
2007-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Die Ermittlung der kalkulatorischen Restwerte nach [Paragraph] 32 III StromNEV
Online Contents | 2006
|Berechnung von Rahmen aus duennwandigen Profilen
Kraftfahrwesen | 1977
|Zur Berechnung der Rahmen einachsiger Anhaenger
Kraftfahrwesen | 1983
|