Bei der Berechnung der Entgelte für die Nutzung seines Stromnetzes kann der Netzbetreiber auch die kalkulatorische Gewerbesteuer als Kostenposition ansetzen. Dabei ist jedoch das Problem der "Insichabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer" zu berücksichtigen, das sich daraus ergibt, dass die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer (also der nach bestimmten Vorgaben errechnete Gewinn) ihrerseits um den Gewerbesteueraufwand verringert werden muss. Der Verfasser dieses Beitrags ist der Meinung, dass die von der Bundesnetzagentur im Zuge der Preisgenehmigungsverfahren angestellten Berechnungen insoweit fehlerhaft sind.


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    Titel :

    Berechnung der kalkulatorischen Gewerbesteuer im Rahmen der Netzentgeltkalkulation


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 60 , 11 ; 585-586


    Erscheinungsdatum :

    2007-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch







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