Von Ende Juni 2007 an wird die Änderung des Fahrpersonalgesetzes mit Umsetzung der EU-Verordnung 561/06 zu Lenk- und Ruhezeiten geltendes Recht sein und damit die seit 11.04.2007 bestehende gesetzliche Lücke zur Bußgeldfähigkeit von Verstößen gegen die EU-Verordnung geschlossen sein. Der derzeit diskutierte Änderungsantrag, alle Verstöße, die vor dem 11.04.2007 begangen wurden, rückwirkend mit Bußgeld zu belegen, dürfte allerdings verfassungswidrig sein. Es gilt, das mildeste Gesetz anzuwenden, wenn ein Gesetz vor der Entscheidung geändert wurde.
"Alte Verstöße sind nicht mehr bußgeldfähig"
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 61 , 56 ; 22
2007-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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