Zum 1. August 2006 hat die Bundesregierung die Umsetzung der Energiesteuerrichtlinie 2003/96/EG von Oktober 2003 abgeschlossen. Diese Richtlinie dient der Harmonisierung der Besteuerung von Energieerzeugnissen im EU-Bereich. Künftig werden neben den Mineralölen auch pflanzliche Öle, bestimmte Fette, Kohle und Koks besteuert. Die Begünstigungen für Flüssiggas und Erdgas als Fahrzeugkraftstoff gilt einheitlich bis 2018. Die Besteuerung von Kohle - bisher steuerfrei - als Traktionsenergie fällt zwar selten an, belastet aber vor allem die Betreiber der Traditionsbahnen mit Dampfbetrieb. Ausgehend vom Biokraftstoffbericht 2004 hat die Bundesregierung im Rahmen der Kompensations-Besteuerung die Mineralölwirtschaft verpflichtet, ab 2007 einen wachsenden Anteil Biokraftstoff beizumischen. Mit dem Ziel der Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger räumt die EU Bussen und Bahnen steuerliche Vorteile ein, was aber der deutsche Gesetzgeber nur bedingt praktiziert.
Was bringt das neue Energiesteuergesetz den Verkehrsunternehmen?
Bus & Bahn ; 41 , 3 ; 3-5
2007-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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