Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2001 die Rechts- und die Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bejaht. Das hat zur Folge, dass die GbR als solche Trägerin von Rechten und Pflichten sein und unter ihrem Namen prozessieren kann. Allerdings wurde die Grundbuchfähigkeit der GbR bisher noch nicht anerkannt, so dass nach wie vor die einzelnen Gesellschafter mit dem Zusatz "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts" als Grundstückseigentümer ins Grundbuch eingetragen wurden. Nunmehr hat das OLG Stuttgart jedoch im Januar 2007 festgestellt, dass auch die GbR als solche ins Grundbuch eingetragen werden könne.


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    Titel :

    Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist grundbuchfähig!


    Untertitel :

    Zugleich Besprechung des OLG Stuttgart, Beschluss vom 9.1.2007 - 8 W 223/06, DB 2007, 334


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 60 , 7 ; 382-385


    Erscheinungsdatum :

    2007-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch