Ab 1. März 2007 dürfen in ausgewiesenen "Umweltzonen" in deutschen Ballungsgebieten nur noch Kraftfahrzeuge (Personen- oder Lastkraftwagen oder Busse) mit einer "Feinstaubplakette" am Verkehr teilnehmen. Die Feinstaubplakette kennzeichnet Fahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß, und zwar in den drei Schadstoffklassen 2, 3 und 4, entsprechend der Abgasnormen Euro 2, 3 und 4 und der sich daraus ergebenden Möglichkeit, je nach Schadstoffgruppe begrenzte Fahrverbote zu erteilen. Die Regelung zur Feinstaubplakette wurde am 16. Oktober 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die aus den ausgewiesenen "Umweltzonen" ausgesperrten Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können mit steuerlicher Förderung mit Dieselrußpartikelfiltern nachgerüstet werden.
Freie Fahrt nur noch für "saubere" Auto
Feinstaubplakette ab 1.3.2007
Verkehrsblatt ; 61 , 1 ; 9
2007-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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