Im August 2006 hat die Bundesregierung ihren Entwurf für das neue Rechtsdienstleistungsgesetz vorgelegt. Damit soll das bisher geltende Rechtsberatungsgesetz abgelöst werden, das ein weitgehendes Anwaltsmonopol vorsieht. Der Entwurf erfasst allerdings nur den außergerichtlichen Bereich, also nicht die Vertretung der Mandanten vor Gericht. Ob eine Rechtsdienstleistung erlaubnispflichtig ist, soll sich künftig unter anderem danach richten, ob sie eine besondere rechtliche Einzelfallprüfung beinhaltet. Unabhängig davon ist eine Erlaubnisfreiheit für juristische Nebenleistungen vorgesehen, die im Zusammenhang mit bestimmten beruflichen Tätigkeiten (z. B. Hausverwalter) erbracht werden.
Offener Wettbewerb auf dem Rechtsberatungsmarkt
Abschaffung des Anwaltsmonopols durch das Rechtsdienstleistungsgesetz
Der Betrieb ; 59 , 51/52 ; 2797-2805
2006-01-01
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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SLUB | 1992
|DataCite | 1934
|Weichteilmanagement offener Frakturen
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