Transport- und Logistikunternehmen müssen ab 01.01.2008 in der EU für ein erleichtertes Zollverfahren den Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (ZWB)/Authorized Economic Operator (AEO) als Nachweis erwerben, dass alle notwendigen Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Die nun in der siebten Revision beschlossene Zollkodex-Durchführungsverordnung legt dafür zahlreiche juristische und organisatorische Voraussetzung fest, die allerdings Größe und Art des Geschäfts berücksichtigen müssen. Ferner muss Compliance vorliegen, d. h. jeglicher Geschäftskontakt mit bei der EU gelisteten Terrorismus-Verdächtigen muss ausgeschlossen sein; die aufwändige Überprüfung und die Aktualisierung der Daten lässt sich durch die Software "Domino" wesentlich erleichteren, welche auch US-Boykott-Listen integrieren kann.
Lizenz zum stressfreien Transport/Sicherheit per Software
Außenhandel/Zollkodex
trans aktuell ; 25 ; 10
2006-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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