Es gibt verschiedene Gründe wie z. B. Urlaub oder Krankheit eines Betriebsratsmitgliedes, die es erforderlich machen, dass Ersatzmitglieder zeitweise die Stellvertretung übernehmen. Dabei stellen sich zahlreiche rechtliche Fragen nach den Verhinderungsgründen, dem korrekten Ablauf und den Rechten des Ersatzmitgliedes. Mit zwöf Merksätzen für die Praxis gibt der Beitrag unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung einen Überblick.
Ersatzmitglieder
12 Regeln für die zeitweilige Stellvertretung von Betriebsratsmitgliedern
Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 10 ; 606-611
2006-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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