Bei geschäftlichen Kontakten zwischen in unterschiedlichen Rechtsräumen ansässigen Unternehmen besteht bei außervertraglichen Regelungen eine gewisse Unsicherheit, da Geschäftspartner allzu gern versuchen, das Problem mit dem ihm am Günstigsten erscheinenden Recht zu lösen. Diesen Zustand will die EU beenden, indem sie plant, dass bei allen Streitigkeiten aus außervertraglichen Ansprüchen mit Auslandsberührung dasselbe Recht angewendet werden soll. Das ist besonders bei Haftungsfragen von Bedeutung. Im Umweltrecht soll es davon abweichende Regelungen geben. Im Beitrag werden die vorgesehenen Bestimmungen erläutert.


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    Titel :

    Brüssel plant Herstellerschutz


    Untertitel :

    Die Eurropäische Kommission plant bei außervertraglichen Ansprüchen mit Auslandsberührung dasselbe Recht anzuwenden


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    MM Maschinenmarkt ; 112 , 26 ; 34-35


    Erscheinungsdatum :

    2006-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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