Bei der Baustellensicherung sind drei Gefährdungsarten zu unterscheiden. Schutz vor Gefahren aus dem Umfeld wie z. B. Diebstahl oder fließender Verkehr, Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle selbst und Schutz des Umfeldes einer Baustelle wie z. B. durch Beachtung des Lärmschutzes. Da es schwer ist, über die verschiedenen relevanten Rechtsgrundlagen den aktuellen Überblick zu behalten, wurde für die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein Leitfaden für eine wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung erarbeitet. Der Beitrag gibt auf dieser Basis einen kurzen Überblick.
Baustellensicherung
ibr ; 35 , 4 ; 21-23
2006-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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