Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gibt den Erlass der Verkehrsleistungsgesetz-Verwaltungsvorschrift (VerkLGVV) zum Gesetz zur Sicherung von Verkehrsleistungen bekannt. In Notlagen und zur Unterstützung der Streitkräfte bei Einsätzen trifft der Bund Maßnahmen zur Sicherung von Verkehrsleistungen zur Personen- und Güterbeförderung durch Bereitstellung von Verkehrsmitteln aller Verkehrsträger. Die Verwaltungsvorschrift regelt die Vorbereitung des Vollzugs und den Vollzug zur Sicherung dieser Verkehrsleistungen. Das vorgesehene Verfahren, die Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit von Bedarfsträger, zuständiger Behörde und Leistungsempfänger werden in der Vorschrift beschrieben. Die einzelnen Leistungsart und -dauer, Leistungspflichtige, Bedarfsträger, Entschädigungsbedingungen etc. sind in der Vorschrift aufgeführt. Am 01.08.2006 tritt die Vorschrift in Kraft. Muster "Verpflichtungsbescheid", Musterschreiben für anforderungsberechtigte Behörden und Muster "Empfangsbekenntnis" sind im Anhang abgedruckt.
Verkehrsleistungsgesetz-Verwaltungsvorschrift - VerkLGVV - zum Gesetz zur Sicherung von Verkehrsleistungen
Nr. 121
Verkehrsblatt ; 60 , 15 ; 638-644
2006-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Rechnergestuetzte Produktion von Verkehrsleistungen
Tema Archiv | 1988
|Determinanten der Nachfrage nach Verkehrsleistungen
SLUB | 1976
|LITERATUR - Direktvergabe von Verkehrsleistungen
Online Contents | 2011