Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gibt den Erlass der Verkehrsleistungsgesetz-Verwaltungsvorschrift (VerkLGVV) zum Gesetz zur Sicherung von Verkehrsleistungen bekannt. In Notlagen und zur Unterstützung der Streitkräfte bei Einsätzen trifft der Bund Maßnahmen zur Sicherung von Verkehrsleistungen zur Personen- und Güterbeförderung durch Bereitstellung von Verkehrsmitteln aller Verkehrsträger. Die Verwaltungsvorschrift regelt die Vorbereitung des Vollzugs und den Vollzug zur Sicherung dieser Verkehrsleistungen. Das vorgesehene Verfahren, die Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit von Bedarfsträger, zuständiger Behörde und Leistungsempfänger werden in der Vorschrift beschrieben. Die einzelnen Leistungsart und -dauer, Leistungspflichtige, Bedarfsträger, Entschädigungsbedingungen etc. sind in der Vorschrift aufgeführt. Am 01.08.2006 tritt die Vorschrift in Kraft. Muster "Verpflichtungsbescheid", Musterschreiben für anforderungsberechtigte Behörden und Muster "Empfangsbekenntnis" sind im Anhang abgedruckt.


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    Titel :

    Verkehrsleistungsgesetz-Verwaltungsvorschrift - VerkLGVV - zum Gesetz zur Sicherung von Verkehrsleistungen


    Untertitel :

    Nr. 121



    Erschienen in:

    Verkehrsblatt ; 60 , 15 ; 638-644


    Erscheinungsdatum :

    2006-01-01


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch