Der Arbeitgeber muss alle drei Jahre überprüfen, ob eine Erhöhung der laufenden Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung erforderlich ist. Hierfür ist zunächst die Teuerungsrate der letzten drei Jahre zu ermitteln, die für den 1. Januar 2006 als Überprüfungsstichtag im ganzen Bundesgebiet einheitlich 5,4 % beträgt. In einem zweiten Schritt ist die Steigerung der Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens festzustellen. Sollte diese geringer sein als die Teuerungsrate, was bedeutet, dass der Bruttolohnanstieg im Westen höchstens bei 4,25 % und im Osten bei 3,75 % liegen darf, kommt eine niedrigere Anpassung in Frage.
Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2006
Anstieg von Lebenshaltungskosten und Nettoeinkommen im Zeitraum 2003/2006 bzw. ab Rentenbeginn
Der Betrieb ; 59 , 4 ; 214-218
2006-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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