Im April 2005 trat das Dritte Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften in Kraft. Es dient der Umsetzung des so genannten Ersten EU-Eisenbahnpaketes, bestehend aus den Richtlinien 2001/12/EG, 2001/13/EG sowie 2001/14/EG. Von der Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) betroffen sind grundsätzlich alle - bundeseigene wie nichtbundeseigene, öffentliche wie nichtöffentliche - Eisenbahnen. Neu ist die Einführung der Sicherheitsbescheinigung für Eisenbahnverkehrsunternehmen. Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) haben in den vergangenen Monaten unterschiediche Auffassungen dazu entwickelt, welche Anforderungen diesbezüglich an die betroffenen Unternehmen zu stellen sind. Der Beitrag widmet sich den formellen und materiellen Voraussetzungen für die Erteilung der Sicherheitsbescheinigung.


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    Titel :

    Die Sicherheitsbescheinigung



    Erschienen in:

    EI - Der Eisenbahningenieur ; 57 , 1 ; 39-40, 42-45


    Erscheinungsdatum :

    2006-01-01


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch