Im September 2004 wurde das Güterkraftverkehrsgesetz umfassend geändert. So muss z. B. das Fahrpersonal im freigestellten land- und forstwirtschaftlichen Sonderverkehr künftig ein Begleitpapier mitführen und auf Verlangen vorzeigen. Weiterhin wurden verschiedene europarechtliche Bestimmungen eingearbeitet, die insbesondere die Behandlung der Unternehmen aus den osteuropäischen Beitrittsstaaten betreffen. Die Neuerungen bei der Haftpflichtversicherung des Unternehmers beinhalten unter anderem die Einführung einer Mindestversicherungssumme, und schließlich wurden die Kompetenzen des Bundesamts für Güterverkehr erweitert.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Zur Novellierung des GüKG im Jahre 2004


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Transportrecht ; 28 , 4 ; 152-154


    Erscheinungsdatum :

    2005-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch