Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass es den Gemeinden auch dann freistehe, verschiedene Betriebe - im konkreten Fall ein Parkhaus und ein Schwimmbad -in einer einzigen GmbH zusammenzufassen, wenn der eine Betrieb dauerhaft defizitär ist und der andere Gewinne macht. Allerdings stellt sich in diesen Fällen die Frage, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen ist. Das würde zu einer erheblichen steuerlichen Mehrbelastung der Gemeinden führen, da das steuerwirksame Verlustausgleichsvolumen allein im Bereich des ÖPNV etwa 1,4 Mrd. Euro pro Jahr beträgt. Der vorliegende Beitrag geht dieser Frage nach und verneint im Ergebnis die verdeckte Gewinnausschüttung.
Kommunale Dauerverlustbetriebe und verdeckte Gewinnausschüttung
Der Betrieb ; 58 , 42 ; 2260-2269
2005-01-01
10 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Steuerrecht , Verlust , Kommunalverwaltung , Betrieb , GmbH , Gewinn
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