So genannte Investitionsgüter werden überhaupt erst für den Kunden hergestellt, während im Anlagenbau das Produkt vom Hersteller gefertigt und sodann im Kundenauftrag aufgebaut wird. In beiden Fällen benötigt der Kunde das Produkt für seinen Herstellungsprozess, so dass eine fehlerhafte oder verspätete Lieferung zu Ausfällen und damit zu erheblichen Folgekosten führen kann. Nach der gesetzlichen Regelung trifft dieses Risiko in den meisten Fällen den Verkäufer. Eine vertragliche Haftungsbegrenzung ist im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen kaum möglich, doch besteht bei individualvertraglichen Vereinbarungen ein größerer Spielraum.


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    Titel :

    Lieferung von Investitionsgütern / Anlagenbauverträge: Der Ausschluss der Haftung für sog. "Folgeschäden"


    Beteiligte:
    Podehl, Jörg (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 58 , 45 ; 2453-2458


    Erscheinungsdatum :

    2005-01-01


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch