Die EU-Arbeitszeitrichtlinie für Berufskraftfahrer von 2002 dient zur Harmonisierung der nationalen Arbeitszeitvorschriften z.B. hinsichtlich der Lenkzeiten, um mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu erreichen und einen unlauteren Wettbewerb im Zuge der Liberalisierung zu vermeiden. Bis zum 23.03.2005 hätte sie in allen Ländern der EU in nationales Recht umgesetzt sein müssen. Nun hat die Europäische Kommission als letzten Schritt vor einer förmlichen Klageerhebung beim EuGH die Umsetzung bei folgenden Ländern angemahnt: Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und Tschechien.
EU droht zehn Ländern mit dem Gang vor den EuGH
Straßengüterverkehr: Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie angemahnt
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 59 , 151 ; 8
2005-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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