Seit Mai 2004 soll gemäß § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX ein sog. "betriebliches Eingliederungsmanagement" durchgeführt werden, wenn der Beschäftigte mehr als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig war. Diese Regelung wirft jedoch zahlreiche rechtliche Zweifelsfragen auf, welche die Autoren untersuchen. Sie kommen dabei unter anderem zu dem Ergebnis, dass das Eingliederungsmanagement nur für schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer gelten soll. Weiterhin sind sie der Meinung, dass die Durchführung des Eingliederungsmanagements keine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine möglicherweise später erfolgende krankheitsbedingte Kündigung ist.
Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX und seine arbeitsrechtlichen Implikationen
Der Betrieb ; 58 , 33 ; 1794-1798
2005-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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