Flächentarifverträge sind in den letzten Jahrzehnten häufigen Veränderungen unterworfen. In den vergangenen 20 Jahren kam es zu einer erheblichen Differenzierung der tariflichen Regelungen in fast allen Branchen: Durch tarifliche Öffnungsklauseln fand eine weit reichende Verlagerung der Gestaltungskompetenz auf die betriebliche Ebene statt. Die Ausgestaltung dieser Tariföffnung unterliegt den Betriebsparteien und ist somit zu einer wichtigen Aufgabe der Betriebsräte geworden. Das Thema "Betriebliche Bündnisse" stellt hohe Anforderungen an die Betriebsräte, die sich deshalb rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzen sollten. Der Beitrag beschreibt die Vorgehensweise des Betriebsrats bei Verhandlungen des Arbeitgebers über ein betriebliches Bündnis. Er geht auf den Informationsanspruch des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 BetrVG ein sowie auf die Bedeutung des Wirtschaftsausschusses. Weiter werden die Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung für ein betriebliches Bündnis sowie die Zielsetzung eines betrieblichen Bündnisses beschrieben. Abschließend wird ein Überblick über die Pflicht des Arbeitgebers hinsichtlich der Beschäftigungssicherung gegeben sowie über die Unterrichtung des Betriebsrats über die Personalplanung bzw. die wirtschaftliche Situation.
Das Unvermeidbare gestalten?
Betriebliches Bündnis als Aufgabe des Betriebsrat
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 11 ; 659-663
2005-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Eisenbahn - Höhere Gewalt-unvermeidbare Umstände (Landesrecht)
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