Grundsätzlich können alle Unternehmen für zukünftige Investitionen gewinnmindernde Rücklagen bilden, doch gibt es bei dieser sog. Ansparabschreibung Vergünstigungen für Existenzgründer. Nach der Definition des § 7g Absatz 7 Einkommensteuergesetz setzt die Existenzgründereigenschaft unter anderem voraus, dass in den vergangenen fünf Jahren keine betrieblichen Einkünfte erzielt wurden. Der Verfasser dieses Beitrags hält es für verfassungswidrig, dass davon auch Fälle erfasst werden, in denen die früheren betrieblichen Einnahmen sehr gering sind oder typischerweise im Rahmen einer beruflichen Qualifikation anfallen.


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    Titel :

    Ansparabschreibung für Existenzgründer


    Untertitel :

    Zur verfassungskonformen Auslegung des Begriffs "Existenzgründer" i. S. von § 7g Abs. 7 S. 2 EStG


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 58 , 29 ; 1536-1539


    Erscheinungsdatum :

    2005-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch